Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumente. 

Sie benötigen Fachinformationen und Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten aus und in dem Bereich Arbeitsschutz und Gefahrstoffe? Dann sind Sie bei uns genau richtig. 

Gefährdungs-beurteilungen 

Nach §5 vom Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Beurteilung der Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, muss durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt werden.

Gefährdungs-beurteilung Gefahrstoffe

Wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können, müssen alle davon ausgehenden Gefährdungen beurteilt werden (§6 Abs. 1 GefStoffV).

Fast wortgleich wurde damit die europäische Richtlinie 98/24EG über die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe in deutsches Recht überführt.

Betriebs-anweisungen Tätigkeiten/ Maschinen

Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.

Grundsätzlich leitet sich die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften konkretisiert, so im § 12 der Betriebssicherheits-verordnung.

 

Betriebs-anweisung Gefahrstoffe

Nach §14 der Gefahrstoffverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese muss der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen.

Betriebsanweisungen dienen der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Sie sind deshalb schriftlich, in verständlicher Form und Sprache zu verfassen.

Gefahrstoffe-kataster

Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im §6 Abs. 12 Gefahrstoffkataster aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400: "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.

Notfall- und Gefahren-abwehrplanung

Wir erstellen für Sie alle relevanten Dokumente zur Nofall- und Gefahrenabwehr im Betrieb. 

Gerne prüfen wir auch die Einfügung einen BCM Managmentsytem bei Ihnen. 

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