Die unsachgemäße Bedienung von Anlagen und Maschinen können zu schweren Unfällen führen. Die Berufsgenossenschaften schreiben dem Bediener daher für die verschiedensten Anlagen und Maschinen, entsprechende Regeln bzw. Minderst Voraussetzung vor.
Ausbildung zum Führen von Flurförderzeuge (Gabelstapler)
Jeder, der ein Flurförderzeug (Gabelstapler) bedienen möchte, muss eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen.
In dieser Ausbildung erwerben Sie nach DGUV G 308-001, DGUV V 68 und DGUV V 1 Ihren Befähigungsnachweis für die Bedienung von Flurförderzeugen.
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie die entsprechende Befähigung (Schein), die dann die Qualifikation als Staplerfahrer nach dem DGUV Grundsatz 308-001 bestätigt.
Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener
Personen, die eine Hubarbeitsbühnen bedienen wollen, müssen nach dem DGUV-Grundsatz 308-008 über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. In unserer Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen, vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen.
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie die entsprechende Befähigung/ Zertifikat. (Schein)
Ausbildung von Kranbedienern
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder der einen Kran bedienen möchte, eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachweisen muss.
Mit dieser Ausbildung erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bedienung von Krananlagen.
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie die entsprechende Befähigung/ Zertifikt (Kranschein).
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